Anerkennungsprüfung

Berufsfachschule für Pflege Kronach

Wenn Sie im Ausland die Ausbildung in der Krankenpflege abgeschlossen haben, die mit der deutschen Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege vergleichbar bzw. der deutschen Ausbildung gleichwertig ist, können Sie die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragen.


Zuständig für diese Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses
in der Krankenpflege ist in Oberfranken:

Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 55.2
Frau Weinkopf
Postfach 11 01 65
95420 Bayreuth
Tel.: 0921/604-1919
Fax: 0921/604-4918
E-Mail: andrea.weinkopfreg-ofr.bayern.de


Im Rahmen dieses Anerkennungsverfahrens kann es sein, dass Sie eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung absolvieren müssen. Diese Prüfungen können Sie bei uns ablegen. Vor der eigentlichen Prüfung findet ein Gespräch in der Berufsfachschule für Pflege Kronach statt, bei dem der Prüfungsablauf, die Prüfungsinhalte und der Prüfungstermin sowie ein eventuelles Praktikum besprochen werden. Bitte bringen Sie zu diesem Gespräch das Schreiben der Bezirksregierung, Ihren Lebenslauf, einen Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis) und die Nachweise über Ihre Ausbildung in übersetzter Form mit.

Ablauf des Anerkennungsverfahrens:

Ablauf des Anerkennungsverfahrens

Weitere Informationen sowie den Antrag auf Erlaubnis zum Führen der
Berufsbezeichnung finden Sie hier: www.regierung.oberfranken.bayern.de